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   LSG Niedersachsen-Bremen, 27.02.2013 - L 3 KA 43/09   

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https://dejure.org/2013,7404
LSG Niedersachsen-Bremen, 27.02.2013 - L 3 KA 43/09 (https://dejure.org/2013,7404)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27.02.2013 - L 3 KA 43/09 (https://dejure.org/2013,7404)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27. Februar 2013 - L 3 KA 43/09 (https://dejure.org/2013,7404)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rücknahme und Korrektur von Honorarrückforderungsbescheiden in der vertragsärztlichen Versorgung; Abrechenbarkeit der HPV-Diagnostik

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rücknahme und Korrektur von Honorarrückforderungsbescheiden in der vertragsärztlichen Versorgung; Abrechenbarkeit der HPV-Diagnostik

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 08.09.2004 - B 6 KA 14/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - ambulante Operation - stationäre Operation -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.02.2013 - L 3 KA 43/09
    Dasselbe gilt, wenn der Vertragsarzt Leistungen unter Verstoß gegen die Vorschriften über formale oder inhaltliche Voraussetzungen der Leistungserbringung durchführt und abgerechnet hat ( vgl hierzu Bundessozialgericht SozR 4-2500 § 39 Nr. 3 mwN ).
  • BSG, 11.03.2009 - B 6 KA 15/08 R

    Vertragsärztliche Versorgung - aufschiebende Wirkung statusbegründender

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.02.2013 - L 3 KA 43/09
    Ebenso wenig können andere - nicht auf der Statusebene angesiedelte - Genehmigungen, die beispielsweise an die persönliche Qualifikation eines Arztes anknüpfen und zur Erbringung bestimmter Leistungen berechtigen, rückwirkend erteilt werden (vgl zu alledem BSG SozR 4-2500 § 96 Nr. 1 mwN) .
  • BSG, 12.12.2001 - B 6 KA 3/01 R

    Gemeinschaftspraxis - Gesamtschuldner - Bekanntgabe - Bestimmtheit - Ermessen -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.02.2013 - L 3 KA 43/09
    Nach diesen für die Abrechnung der Quartale bis IV/2003 maßgeblichen und im Wesentlichen gleichlautenden Vorschriften hat die KÄV von Amts wegen oder auf Antrag einer Krankenkasse die Befugnis, die von den Vertragsärzten eingereichten Abrechnungen rechnerisch und gebührenordnungsmäßig zu prüfen und nötigenfalls richtigzustellen ( vgl BSGE 89, 90, 93 f = SozR 3-2500 § 82 Nr. 3 S 6 ).
  • BSG, 14.12.2005 - B 6 KA 17/05 R

    Rücknahme von Honorarbescheiden - Vertrauensschutz bei noch nicht feststehendem

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.02.2013 - L 3 KA 43/09
    Dies ist ua anzunehmen, wenn die Fehlerhaftigkeit eines Honorarbescheids aus Umständen herrührt, die außerhalb des Bereichs einer sachlich und rechnerisch korrekten Honorarabrechnung liegen (vgl zu den verschiedenen Fallkonstellationen für die Gewährung von Vertrauensschutz bei der sachlich-rechnerischen Berichtigung BSG SozR 4-2500 § 85 Nr. 22 mwN) .
  • BSG, 31.10.2001 - B 6 KA 16/00 R

    Kassenärztliche Vereinigung - unrichtiger Honorarbescheid wegen Fehlern im Rahmen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.02.2013 - L 3 KA 43/09
    bb) Der Umfang der hier streitbefangenen Honorarrückforderungen kann auch nicht unter dem Gesichtspunkt beanstandet werden, dass sich die Vorläufigkeit von Honorarbescheiden nur auf begrenzte Teile eines solchen Bescheids bzw - wirtschaftlich betrachtet - auf kleinere Anteile der gesamten Honorarforderung eines Vertragsarztes beziehen darf (vgl hierzu grundlegend BSGE 89, 62 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 42; zuletzt fortgeführt durch BSG, Beschluss vom 3. Februar 2010 - B 6 KA 22/09 B - juris) .
  • BSG, 15.08.2012 - B 6 KA 34/11 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Abgeltung der Kosten für ein mehrfach verwendbares

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.02.2013 - L 3 KA 43/09
    Allerdings zeigt deren systematische Stellung innerhalb des Abschnitts "Zytogenetik" des Bewertungsmaßstabs, in dem ausschließlich humangenetische Untersuchungen beschrieben werden, dass die Hybridisierung bakterieller oder viraler DNA auch vor der Aufnahme des Zusatzes von dem Leistungsinhalt der Vorgängerregelung nicht umfasst gewesen ist (vgl zur Bedeutung einer systematischen Interpretation der Leistungstatbestände des EBM bei unklarem Wortlaut BSG, Urteil vom 15. August 2012 - B 6 KA 34/11 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen) .
  • BSG, 05.11.2008 - B 6 KA 1/08 R

    Vertragszahnarzt - Besuch - keine Abrechnung von Untersuchungsleistung neben

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.02.2013 - L 3 KA 43/09
    Insoweit folgt die fehlende Berechnungsfähigkeit für die hier streitbefangenen medizinischen Leistungen bereits aus dem Wortlaut der Gebührenposition ( vgl zur Bedeutung des Wortlauts bei der Auslegung des EBM ua BSG SozR 4-2500 § 106a Nr. 4 ).
  • BSG, 03.02.2010 - B 6 KA 22/09 B

    Kassenärztliche Vereinigung - Entfallen der Befugnis zur sachlich-rechnerischen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.02.2013 - L 3 KA 43/09
    bb) Der Umfang der hier streitbefangenen Honorarrückforderungen kann auch nicht unter dem Gesichtspunkt beanstandet werden, dass sich die Vorläufigkeit von Honorarbescheiden nur auf begrenzte Teile eines solchen Bescheids bzw - wirtschaftlich betrachtet - auf kleinere Anteile der gesamten Honorarforderung eines Vertragsarztes beziehen darf (vgl hierzu grundlegend BSGE 89, 62 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 42; zuletzt fortgeführt durch BSG, Beschluss vom 3. Februar 2010 - B 6 KA 22/09 B - juris) .
  • BSG, 06.09.2000 - B 6 KA 36/99 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Arthroskopische Leistungen - Vertragsärztliche

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.02.2013 - L 3 KA 43/09
    Bei der Richtlinie selbst handelt es sich um einen Vertrag mit normativer Wirkung, mit dem Rechte und Pflichten ua für die Vertragsärzte begründet bzw verändert werden (vgl hierzu auch BSG SozR 3-2500 § 135 Nr. 15) .
  • LSG Baden-Württemberg, 10.07.2002 - L 5 KA 2592/00
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.02.2013 - L 3 KA 43/09
    Die Regelungen im Abschnitt E der Labor-RL sind aus Gründen des Gemeinwohls von der Ermächtigungsgrundlage des § 135 Abs. 2 SGB V gedeckt und mit dem Grundgesetz vereinbar (vgl zu alledem Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 10. Juli 2002 - L 5 KA 2592/00 - juris, mwN) .
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